Informationen zum Coronavirus

Allgemeine Informationen zur Coronavirus-Epidemie in der Schweiz

Am 25. Februar wurde der erste Schweizer positiv auf den Coronavirus getestet. Bereits am 28. Februar stufte der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein und verbot Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen.

Am 16. März wurde vom Bundesrat die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz bis vorderhand 19. April erklärt. Die Schulen und Kindergärten wurden geschlossen, ebenfalls alle Läden (ausser Lebensmittelläden), Restaurants, sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe und es gilt ein Verbot für private und öffentliche Veranstaltungen.

Zudem wurden 8’000 Soldaten der Schweizer Armee mobilisiert und Grenzkontrollen an allen Landesgrenzen eingeführt.

Damit gilt in der Schweiz Notrecht. Wer sich den Anordnungen des Bundesrates und der Behörden widersetzt kann mit Bussen oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Am 20. März verschärfte der Bundesrat seine Anordnungen noch einmal und hat Ansammlungen von mehr als fünf Personen verboten.

Stand Montag 11. Mai, 08:00 Uhr waren 30’344 Personen in der Schweiz infiziert, 1’543 Personen sind gestorben. Das sind 39 Infizierte und 5 Tote mehr als am Vortag bekannt waren (Quelle: BAG).

Empfehlungen und Informationen des Bundes und der Gemeinde

Der Bundesrat hat dazu aufgerufen, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten, den Öffentlichen Verkehr zu vermeiden und nur wenn nötig das Haus zu verlassen; Letztere Empfehlung gilt besonders für Personen über 65 Jahre und Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen. Es sind alle aufgerufen, die nötigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Informationen zum Coronavirus und den nötigen Sicherheitsmassnahmen gibt es hier: https://bag-coronavirus.ch/ und hier https://www.bag.admin.ch/

Für die Bevölkerung steht durch die Eidgenossenschaft eine 24-Stunden Hotline zur Verfügung: Telefonnummer +41 58 463 00 00 – Bitte beachten: Diese Hotline bietet keine medizinische Beratung an. Aufgrund der grossen Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

In der Gemeinde Belp hat der Gemeinde-Krisenstab unter der Leitung von Gemeindepräsident Benjamin Marti die Aktionen der Gemeinde bezüglich der Coronavirus-Situation übernommen. Zahlreiche Veranstaltungen in der Gemeinde Belp, nicht zuletzt auch die Gemeindeversammlung vom 19. März wurden abgesagt.

Am Samstag 21. März wurden die Aussenanlagen beim Schulhaus Mühlematt, Neumatt, der Spielplatz Dorf und der Schlosspark geschlossen und dürfen bis auf weiteres nicht mehr betreten werden. Dies auf Grund der vom Bundesrat verordneten Massnahmen.

Informationen der Gemeinde Belp und des Gemeindekrisenstabs zu lokalen Massnahmen und Neuigkeiten gibt es hier: https://www.belp.ch/de/

Praktische Tipps

Die SP Belp bemüht sich darum, insbesondere für Mitglieder und Sympathisanten über 65 Jahre im Bedarfsfall Hilfe für das Erledigen von Einkäufen zur Verfügung zu stellen. Kontakt hier: info@sp-belp.ch 

Informationen zur Nachbarschaftshlife und zu Dienstleistungen in der Gemeinde Belp gibt es hier: https://baeup.ch/corona-virus-ausserordentliche-lage/

Es können auch Hauslieferdienste für Lebensmittel und Haushaltsartikel des täglichen Bedarfs in Anspruch genommen werden; immer mehr bieten nicht nur Grossverteiler, sondern auch kleine lokale Läden diese Dienstleistung an.

Wir empfehlen, das lokale Gewerbe in dieser Hinsicht zu berücksichtigen und damit auch zu unterstützen. Informationen zu Hauslieferangeboten finden sich auf den Websiten der betreffenden Läden oder können telefonisch in Erfahrung gebracht werden.

Wann muss mein Arbeitgeber meinen Lohn weiterbezahlen? Muss oder darf ich ins Home office? Und brauche ich ein Arztzeugnis, wenn ich nicht arbeiten kann, Ärztinnen und Ärzte aber mit gravierenderen Fällen überlastet sind? Solche und ähnliche Fragen von Arbeitnehmern beantworten die Gewerkschaften; hier eine Sammlung von Links zu den Infoseiten der Gewerkschaften: https://www.sp-ps.ch/de/kampagnen/coronakrise-wer-zahlt-den-lohn

Die AHV-Ausgleichskassen stellen Online-Formulare und Informationen zum Lohnersatz für Betroffene der Corona-Krise zur Verfügung.

Anspruch auf Lohnersatz haben Selbständigerwerbende, die keine Kurzarbeitsentschädigung geltend machen können, und Eltern, die ihre Arbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Ebenfalls Anspruch haben Personen bei ärztlich angeordneter Quarantäne. Das Formular und weitere Informationen gibt es hier: https://www.ahv-iv.ch/de/

Die Glückskette sammelt Spenden für diejenigen Menschen in der Schweiz, welche am meisten von der Epidemie betroffen sind auf dem Postkonto PK 10-15000-6, Stichwort “Coronavirus”. Eine Sammlung für die Opfer im Ausland wird später folgen. Mehr dazu hier: https://www.glueckskette.ch/sammlungen/coronavirus/

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed